Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

Hundeschule Hundvertraut – Inhaberin Sabrina Mohr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hundeschule Hundvertraut – Inhaberin Sabrina Mohr

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Hundeschule Hundvertraut, Inhaberin Sabrina Mohr, gegenüber Privatkunden. Mit der Buchung eines Angebots erkennt der Kunde diese Bedingungen an.

§ 2 Leistungen

Angeboten werden insbesondere die Anleitung von Hundehaltern, sowie die Ausbildung von Hunden, artgerechte und rassebezogene Beschäftigung und Alltagsunterstützung für Halter-Hunde-Teams. Dies in Form von Einzelstunden, Gruppenstunden und weiteren Angeboten.

Der genaue Leistungsumfang wird individuell vereinbart.

§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die konkreten Angebote und Leistungen sind dem aktuell Preis-Leistungs-Verzeichnis zu entnehmen.

Es gelten die jeweils aktuellen Konditionen. Der Preis für die gebuchten Leistungen ist nach Erhalt der Rechnung auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaberin: Sabrina Mohr

Bank: Hamburger Volksbank

IBAN: DE32 2019 0003 0015 2583 00

Bei Dauerschuldverhältnissen ist die Zahlung bis spätestens zum dritten Werktag des jeweiligen Kalendermonats fällig.

Die Hundeschule Hundvertraut nimmt die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) in Anspruch. Die Rechnungen enthalten daher keine Umsatzsteuer.

§ 4 Trainingserfolg

Ein bestimmter Trainingserfolg wird nicht garantiert . Der Erfolg hängt maßgeblich von den individuellen Voraussetzungen des Hundes (z. B. Rasse, Alter, Gesundheit, Charakter) und der Mitarbeit des Kunden ab. 

§ 5 Pflichten des Kunden

Mit Erstanmeldung zu einem der Angebote werden die personenbezogenen Daten des Halters (zur Kontaktaufnahme und Vertragsabwicklung) sowie die Daten und Besonderheiten des Hundes erfasst. Der Kunde versichert als Hundehalter, dass die insoweit gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgetreu sind. Die Angaben sind Vertragsgrundlage. Soweit sich im Laufe der Geschäftsbeziehung, insbesondere vor Inanspruchnahme weiterer Leistungen Änderungen ergeben (z.B. Veränderung der Adressdaten / neuauftretendes Problemverhalten / geänderter Impf- oder Versicherungsstatus) so sind diese durch den Kunden unaufgefordert mitzuteilen.

1. Der Kunde versichert, dassder Hund in seinem Eigentum steht,

  • der Hund ordnungsgemäß angemeldet ist,
  • eine gültige Haftpflichtversicherung besteht (Nachweis kann verlangt werden),
  • der Hund mindestens über eine Grundimmunisierung gegen Tollwut, Leptospirose, Hepatitis, Parvovirose, Staupe und Zwingerhusten verfügt und frei von ansteckenden Krankheiten ist,
  • der Hund regelmäßig gegen Parasiten (innen und außen) geschützt wird

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule vor jeder Teilnahme über bekannte Krankheiten, Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des Hundes zu informieren. Bereits erfolgte Beißvorfälle müssen uneingeschränkt mitgeteilt werden.

3. Die Hundeschule Hundvertraut ist berechtigt, einen erkrankten oder aggressiven Hund auch kurzfristig vom Training oder der Betreuung auszuschließen.

4. Während aller Angebote gilt Leinenpflicht, es sei denn, der Trainer erlaubt ausdrücklich etwas anderes. Den Anweisungen des Trainers/der Mitarbeiter ist Folge zu leisten.

5. Der Kunde ist verpflichtet, Hinterlassenschaften seines Hundes zu beseitigen.

6. Bei läufigen Hündinnen ist die Hundeschule vorab zu informieren. Eine Teilnahme am Training oder an Veranstaltungen ist nach Absprache möglich, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

7. Das Anfertigen von Foto- und Videoaufnahmen durch Teilnehmer während der Trainingstunden ist nicht gestattet.

§ 6 Terminabsagen, Kündigung, Rückerstattung

Im Fall der Verhinderung des Kunden sind verbindlich gebuchte Angebote spätestens 24 Stunden vor Beginn fernmündlich oder per E-Mail abzusagen. Erfolgt eine fristgerechte Abmeldung nicht oder verspätet, ist Hundeschule Hundvertraut im Wege des Schadensersatzes berechtigt, die nicht in Anspruch genommenen Leistungen unter Abzug nicht entstandener Aufwendungen in der ursprünglich vereinbarten Höhe abzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis geringeren oder eines nicht entstandenen Schadens vorbehalten.

Für den Fall der Verhinderung von Hundeschule Hundvertraut erfolgt eine Information des Kunden so zeitnah wie möglich. Dies unter Unterbreitung eines (bei Einzelstunden) Alternativtermins. Soweit Angebote bereits bezahlt wurden, aus Gründen die in der Verantwortungssphäre von Hundeschule Hundvertraut stehen jedoch nicht verabredungsgemäß stattgefunden haben, ist der Kunde nicht verpflichtet den angebotenen Alternativtermin wahrzunehmen. Er kann stattdessen die Rückzahlung der bereits geleisteten Vergütung begehren.

§ 7 Haftung

Hundeschule Hundvertraut, mithin der Frau Sabrina Mohr, werden von einer Haftung für Schäden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen freigestellt. Das bedeutet eine Haftungsfreistellung mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Eine Haftungsfreistellung erfolgt auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Ein etwaiger Schaden wird begrenzt auf einen vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine Haftung für mitgeführte Gegenstände (Halsbänder, Leinen, Steuermarken u.ä.) wird nicht übernommen.

 

§ 8 Urheberrecht

Sämtliche Inhalte der im Rahmen der Angebote oder auf der Website (www.hundvertraut.de) dargestellten und herausgegebenen Unterrichtsmaterialien / Anleitungshinweise und ähnliches sind geistiges Eigentum der Frau Sabrina Mohr und unterliegen ihrem Urheberrecht. Ihre Verarbeitung, Veröffentlichung und Vervielfältigung zu anderen als eigenen privaten Zwecken – auch auszugsweise – bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Es erfolgt der ausdrückliche Hinweis, dass etwaige Urheberrechtsverletzungen verfolgt werden

§ 9 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Geesthacht.

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